Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die REMA TIP TOP AG betreibt im faktischen Gewerbegebiet an der Gruber Straße in Poing, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 514 und 514/6 der Gemarkung Poing, eine immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlage zum Vulkanisieren von Natur- und Synthesekautschuk unter Verwendung von Schwefel oder Schwefelverbindungen. Am 19.07.2019 beantragte das Unternehmen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Mischlinie 2 inklusive zweier nachfolgender Walzwerke und einer Batch-Off (Fellkühl)-Anlage in Halle 21 auf dem Werksgelände in Poing. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um die Wiederherstellung des mit Bescheid vom 14.10.2013 bereits genehmigten Betriebszustandes, weil die damals genehmigte Mischlinie 2 nach der Stilllegung und Verlagerung vom Betriebsstandort nun wieder aufgebaut werden soll. Die im Jahr 2016 stillgelegte Mischlinie 2 soll in modernisierter Form nun wieder am Standort Poing aufgebaut werden. Ziel der wesentlichen Änderung ist es, flexibler und schneller auf Kundenwünsche eingehen zu können. Hierbei geht es nicht um eine Kapazitätserweiterung, sondern um eine Redundanz der derzeit genehmigten Produktionsanlagen Mischen/ Kneten. Durch Hinzunahme einer zweiten Mischlinie können bei Stoßzeiten gleichzeitig Rohgummimischungen unterschiedlicher Rezepturen für die Vulkanisation vorbereitet werden, um dadurch zu einer kontinuierlichen Auslastung der Vulkanisation zu kommen. Durch die Wiedereingliederung der kompletten Mischlinie 2 im Bereich Mischen/Kneten werden auch die zugehörigen Abluftkamine E 58 und E 14 wieder aufgebaut bzw. reaktiviert.

UVP-Kategorie

Sonstige Industrieanlagen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Ebersberg

Eichthalstr. 5
85560 Ebersberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-ebe.bayern.de
Telefon: +49 8092 823-0
Fax: +49 8092 823-210
URL: http://www.lra-ebe.de

Datum der Entscheidung

31.07.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG ( Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG.pdf )