Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV), Georgstr. 4 in 26919 Brake hat mit Antrag vom 05.07.2016 gemäß § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) beim Landkreis Cloppenburg die Erteilung einer Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser für das Wasserwerk Thülsfelde, Fassungen A bis F, in einer Menge von insgesamt bis zu 14.300.000 m3/Jahr zur Aufbereitung, Fortleitung und Verwendung als Trink- und Brauchwasser im gesamten Versorgungsgebiet des Wasserwerks Thülsfelde beantragt. Das Grundwasser soll dabei von vierzig Brunnen gefördert werden.

Für die Bewilligung gelten die Vorschriften des Planfeststellungsverfahrens gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). In diesem ist die Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil integriert. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung, die vor dem 16. Mai 2017 galt, durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Landkreis Cloppenburg, Niedersachsen
Untere Wasserbehörde (Wasserrecht)

Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: kreishaus@lkclp.de
Telefon: 04471 / 15-0
URL: https://lkclp.de/

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

02.05.2024 - 02.05.2024

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachung_ET_OOWV_Amtsblatt ( Bekanntmachung_ET_OOWV_Amtsblatt.docx )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

13.07.2020 - 12.08.2020

Auslegungsinformationen

2020-07-01-Bekanntmachung_LK_CLP ( 2020-07-01-Bekanntmachung_LK_CLP.docx )