Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Bonava Deutschland GmbH plant in 22885 Barsbüttel, südlich der Hauptstraße in der 2. Bebauungsreihe den Bau von drei mehrgeschossigen, zusammenhängenden Wohn-gebäuden, welche auf einem gemeinsamen Kellergeschoss errichtet werden. Zur Herstellung des Kellergeschosses ist eine Ableitung/Absenkung des Grundwassers erforderlich.

Es handelt sich bei dem Vorhaben um die Benutzung des Grundwassers nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushalts-gesetzes (WHG). Gemäß § 8 Abs. 1 WHG bedarf diese Benutzung des Grundwassers einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Gegenstand der Erlaubnis ist die vo-rübergehende Absenkung des Grundwassers.

Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vor-haben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.

Die Prüfung nach § 7 Abs. 2 und Abs. 4 UVPG hat ergeben, dass aufgrund der Planung er-hebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
Auf Antrag können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Louise-Zietz-Straße 4, 23843 Bad Oldesloe nach telefonischer Vereinbarung während der Geschäftszeiten (Mo., Di., Do. + Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 17.00 Uhr) eingesehen werden.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bad Oldesloe, 06.Juli 2020
Az.: 653-20-009/33

Kreis Stormarn
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
gez.
Dr. Sven-Olaf Ipsen

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Stormarn

Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@kreis-stormarn.de
URL: https://www.kreis-stormarn.de/

Datum der Entscheidung

06.07.2020