Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. RAMPF Eco Solutions GmbH & Co. KG, Elsässer Straße 7, 66954 Pirmasens, hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Schreiben vom 04.11.2022 eine Genehmigung nach §§ 4 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, in der Gemarkung Gersbach, Flur 2136 auf den Flurstücken 90,111, 125, 126 eine Anlage zur Herstellung von Polyol aus Kunststoffabfällen sowie Rohstoffen zu errichten und zu betreiben. Gleichzeitig wurde der vorzeitige Beginn gemäß § 8a Abs. 1 BImSchG beantragt.

Der Antrag umfasst die Erweiterung der bisherigen Anlage zur Herstellung der alternativen Polyole aus Produktionsreststoffen und Rohstoffen von bisher < 10 t/d auf ca. 80 t/d, sowie ein neues Tanklager für Einsatzstoffe inklusive Tankwagenstation mit einem Gesamtvolumen von 995 m³ und Nebeneinrichtungen (z.B. Lager).

Im Antrag sind folgende maßgeblichen Unterlagen enthalten:
• Antragformulare nach BImSchG
• Übersichtspläne, Lagepläne, Fließbilder
• Anlagen- und Betriebsbeschreibung
• Bauunterlagen inklusive Lagepläne und Bauzeichnungen
• Schallgutachten, Immissionsbetrachtungen TA Luft 2021, Schornsteinhöhenberechnung
• Konzept zum Ausgangszustandsbericht
• Antrag nach § 63 WHG
• Explosionsschutzkonzept, Brandschutzkonzept
• Unterlagen für die Durchführung der Vorprüfung nach UVPG

Die Inbetriebnahme der Anlage ist schnellstmöglich nach Genehmigung vorgesehen.

Für das Vorhaben wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:
Der Untersuchungsradius wurde auf 1.000 m festgelegt. Die Emissionsgrenzwerte für Schallimmissionen und die Abluft der Produktion werden sicher eingehalten, sodass keine erheblichen Auswirkungen auf das geographische Gebiet und auf mögliche betroffene Personen zu erwarten sind. Die Prüfung hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 des UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de
Telefon: 06321 99-0
Fax: 06321 99-2900
URL: www.sgdsued.rlp.de

Datum der Entscheidung

30.11.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-04-14 Bekanntmachunsgtext ( 2023-04-14 Bekanntmachunsgtext.pdf )