Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Hamburger Rieger GmbH, Riegerstr. 4, 83308 Trostberg betreibt auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1308, 1308/2, 1308/3, 724/2, 729, 729/3, 731, 734, 734/2, 739 und 740 der Gemarkung Trostberg, Stadt Trostberg, eine Papierfabrik. Als Nebeneinrichtungen zur Papierfabrik werden eine Kesselanlage sowie eine Kläranlage zur Reinigung der anfallenden Abwässer betrieben. Die Hamburger Rieger beabsichtigt nun die wesentliche Änderung und Erweiterung dieser Papierfabrik. Ein entsprechender Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gem. § 16 wurde mit Schreiben vom 31.01.2017 gestellt. Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung werden insbesondere folgende Änderungen bzw. Erweiterungen beantragt: • Anpassung der genehmigten Anlagenkapazität von Nettotagestonnen auf Bruttotagestonnen entsprechend der 4. BImSchV • Erhöhung der Bruttoanlagenkapazität aufgrund der Optimierung des Anlagenbetriebs • Erhöhung der Altpapierlagerdauer und Erweiterung der Altpapierlagerflächen • Einbau eines zusätzlichen 4. Streichaggregats mit Infrarot-Trocknung an der PM2 • Errichtung einer Streichfarbenaufbereitung (Streichküche) mit Chemikalienlager und die Installation neuer Behälter im Außenbereich • Errichtung eines weiteren Hallenzu- und Abluftsystems auf dem neuen Gebäude und Integration der Kompressoren- Abluft • Jährliche Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsmaßnahmen während der Groß-stillstände (1 bis 2 pro Jahr), u.a. Betrieb einer Kammerfilterpresse mit entsprechendem Stromaggregat und Saugwagen • Änderungen am bestehenden Hallenzu- und Abluftsystems und Anhebung der Emissionsbegrenzung für Gesamtkohlenstoff von bisher 10 mg/m3 auf 20 mg/m3 bei 4 Emissionsquellen • Bewertung der Geräuschimmissionen incl. kurz-, mittel- und langfristiger Lärmminderungskonzepte • weitere Antragsgegenstände, welche sich aus den Gutachten ergeben (AwSV Sofortmaßnahmen, Brandschutzmaßnahmen, usw.) Das Landratsamt Traunstein, Sachgebiet Immissionsschutz- und Abfallrecht, ist nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. c Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) die sachlich und örtliche zuständige Genehmigungsbehörde für die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung. Nach den Bestimmungen des UVPG ist für das beantragte Vorhaben gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Da die Änderung für sich betrachtet bereits nahezu die Größen- oder Leistungswerte für eine unbedingte UVP-Pflicht gem. § 6 UPVG erreicht, können zusätzliche oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden. Das Landratsamt Traunstein stellt daher fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG durchzuführen ist (§ 5 Abs. 2 Sätze 1 und 4 i.V.m. § 19 Abs. 1 Nr. 2 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Traunstein
Sachgebiet 4.41 - Immissionsschutz- und Abfallrecht
Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278
Traunstein
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@traunstein.bayern |
Telefon: | +49 861 58-0 |
Fax: | +49 861 58-449 |
URL: | http://www.traunstein.bayern |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
23.06.2020
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.09.2019 - 01.10.2019