Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beantragte unter Beilage entsprechender Unterlagen vom 07.05.2021 die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 und § 15 WHG zur Einleitung von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Kirchdorf in die Amper auf der Fl.Nr. 497 Gemeinde und Gemarkung Kirchdorf sowie zur Einleitung von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken in den Otterbach (Fl.Nr. 1936 Gemeinde und Gemarkung Kirchdorf), den Hirschbach (Fl.Nr. 510/1 Gemeinde und Gemarkung Kirchdorf), einen namenlosen Graben zur Amper (Fl.Nr. 3174/1 Gemeinde und Gemarkung Kirchdorf) und den Wippenhausener Graben (Fl.Nr. 184 Gemeinde Kirchdorf und Gemarkung Wippenhausen).
Gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. mit Nr. 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG war für die geplante Maßnahme eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht durchzuführen.
Die Prüfungen ergaben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind (§ 7 Abs. 1 Satz 4 UVPG).
Nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vom 22.02.2022 ist davon auszugehen, dass keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen durch die Einleitungen entstehen. Die Untere Naturschutzbehörde stimmt daher der Einschätzung des Büros Dippold und Gerold im Rahmen der standortbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Freising

Landshuter Str. 31
85356 Freising
Postfach 1643
85316 Freising
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-fs.de
Telefon: +49 8161 600-0
Fax: +49 8161 600-611
URL: http://www.kreis-freising.de

Datum der Entscheidung

31.01.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung v. 24.10.2022.pdf ( Bekanntmachung v. 24.10.2022.pdf )