Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Beim Landratsamt München wurde eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für die Uferbefestigung am Entenbächl auf dem Grundstück Fl.-Nr. 41/1, Gemarkung und Gemeinde Taufkirchen, beantragt.

Für das Verfahren war gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt München
Untere Wasserrechtsbehörde

Frankenthaler Str. 5 - 9
81539 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: wasserrecht@lra-m.bayern.de
Telefon: +49 89 6221-0
Fax: +49 89 6221-2278
URL: https://www.landkreis-muenchen.de

Datum der Entscheidung

15.02.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

D0069136 ( D0069136.pdf )