Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Derzeit wird die Emissionsmessung durch die Plangenehmigung vom 22.02.2005 geregelt. Diese regelt, in Nebenbestimmungen, die zu messenden Parameter, Messhäufigkeit und -bedingungen. Hiermit wurde die TA Luft in der Fassung von 2002 umgesetzt. Durch die Einführung der 44. BImSchV und das Verstreichen der Übergangsregelung für Altanlagen am 01.01.2025 nach § 39 Abs. 1 Nr. 2 der 44. BImSchV wurden die Emissionsmessungen für das BHKW neu festgelegt. Die beantragte Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Emissionsmessung des BHKW und geht nicht mit technischen Änderungen einher.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster
Dezernat 52– Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz

Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 (0)251 411-0
Fax: +49 (0)251 411-2525
URL: https://www.bezreg-muenster.de

Datum der Entscheidung

22.04.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG ( Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG.pdf )