Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Derzeit wird die Emissionsmessung durch die Plangenehmigung vom 22.02.2005 geregelt. Diese regelt, in Nebenbestimmungen, die zu messenden Parameter, Messhäufigkeit und -bedingungen. Hiermit wurde die TA Luft in der Fassung von 2002 umgesetzt. Durch die Einführung der 44. BImSchV und das Verstreichen der Übergangsregelung für Altanlagen am 01.01.2025 nach § 39 Abs. 1 Nr. 2 der 44. BImSchV wurden die Emissionsmessungen für das BHKW neu festgelegt. Die beantragte Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Emissionsmessung des BHKW und geht nicht mit technischen Änderungen einher.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster
Dezernat 52– Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz
Domplatz 1 – 3
48143
Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brms.nrw.de |
Telefon: | +49 (0)251 411-0 |
Fax: | +49 (0)251 411-2525 |
URL: | https://www.bezreg-muenster.de |
Datum der Entscheidung
22.04.2025