Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Valet u. Ott GmbH & Co. KG, Beton-, Kies- und Splittwerke, Uferweg 25, 88512 Men-gen-Rulfingen, beabsichtigt eine Erweiterung ihres bestehenden Kiesabbaus am Standort Otterswang in östlicher Richtung.

Die Erweiterungsfläche wird derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhabengebiet beläuft sich auf eine Fläche von ca. 15,5 ha. Auf dem Abbaugebiet mit einer Fläche von ca. 14,3 ha sieht die Konzeption der Vorhabenträgerin Trocken- und teilweisen Nassabbau vor. Nach Beendigung des Abbaus im geplanten Erweiterungsgebiet soll der Abbau im aktuellen Abbaugebiet weitergeführt werden.

Das Abbauvolumen soll ca. 1.977.000 m3 im Trockenabbau und ca. 681.000 m3 im temporären Nassabbau, insgesamt also ca. 2.658.000 m3 betragen. Abbau und Rekultivierung sollen wie bislang abschnittsweise (drei Abbauabschnitte) und sukzessive durchgeführt werden und etwa 15 Jahre sowie weitere drei Jahre Endrekultivierungszeit in Anspruch nehmen. Die bestehenden Betriebsanlagen sind genehmigt und sollen weiter genutzt werden. Der Transport des Rohmaterials zu den Aufbereitungsanlagen soll über ein Förderband erfolgen. Der außerbetriebliche Transport soll wie bisher durch LKW überwiegend über die Kiestransportstraße Richtung Glashütte nach Osten und zur L 456 Richtung Pfullendorf nach Süden sowie Richtung Krauchenwies Richtung Norden erfolgen.

Im Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe 2003“ liegt die Vorhabenfläche teilweise in einem Sicherungsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und einer „weisen Fläche“. Im Regionalplanentwurf ist die Erweiterungsfläche als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe vorgesehen. Daher war zunächst ein Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen durchzuführen.

Mit Entscheidung vom 18. Dezember 2020 (Az.: 21-10a/2437.3/Otterswang) hat das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Raumordnungsbehörde unter Ziffer 1 des Tenors der raumordnerischen Beurteilung festgestellt, dass das Erweiterungsvorhaben der Vorhabenträgerin unter bestimmten Nebenbestimmungen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt.

Die Zulassung des Vorhabens erfordert ein bau- und naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Sigmaringen als untere Naturschutzbehörde.

Gemäß § 13 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) hat die Genehmigungsbehörde vor Beginn des Verfahrens eine Unterrichtung über Inhalt und Umfang der gemäß §§ 7 Abs. 3, 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beizubringenden Unterlagen über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens durchzuführen. Mit der Unterrichtung werden entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens Inhalt und Umfang der beizubringenden Unterlagen festgelegt. Das Vorhabengebiet wurde bereits im Raumordnungsverfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen.

Ziel dieses Scopingverfahrens soll nun sein, die bisherigen Erkenntnisse und Informationen zu bündeln und durch weitere Untersuchungen gemäß dem Scopingpapier der Firma Planstatt Senner abzurunden.

Zur Festlegung der Inhalte dieser Unterrichtung gibt die Genehmigungsbehörde der Vorhabenträgerin und den zu beteiligenden Behörden nach § 13 Abs. 3 UVwG Gelegenheit zu einer Besprechung, die sich auch auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung erstrecken soll.

Die aktuelle Vorhabensplanung, die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Raumordnungsverfahrens und die Ergänzungsvorschläge des Scopingspapiers sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen werden sodann beim Scopingtermin im Landratsamt Sigmaringen am Donnerstag, dem 28. Oktober 2021, um 09:30 Uhr im Besprechungszimmer 1108 A - 1110 C vorgestellt und erörtert.

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen
LRA Sigmaringen

Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: info@lrasig.de
Telefon: 07571 102-0
Fax: 07571 102-1234
URL: https://www.landkreis-sigmaringen.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

27.09.2021 - 28.10.2021

Auslegungsinformationen

2021-09-27 Valet u. Ott Otterswang - Bekanntmachung Scopingtermin ( 2021-09-27 Valet u. Ott Otterswang - Bekanntmachung Scopingtermin.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

2021-04-14 Valet u. Ott Otterswang - Scopingpapier ( 2021-04-14 Valet u. Ott Otterswang - Scopingpapier.pdf )