Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die juwi AG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in 99880 Hörsel, Gemarkung Ebenheim. Hierzu wurde ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei WEA vom Typ GE 5.3-158 mit einer Gesamthöhe von 240 m (Nabenhöhe 161 m, Rotordurchmesser 158 m) und einer Nennleistung von jeweils 5,3 MW auf den Grundstücken in 99880 Hörsel, Gemarkung Ebenheim, Flur 7, Flurstücke 35 (WEA Ju 01) sowie 22 und 24 (WEA Ju 02) gestellt. Der Standort der WEA befindet sich in einem im Sachlichen Teilplan "Windenergie" als Teilplan des Regionalplanes der Planungsregion Mittelthüringen ausgewiesenen Vorranggebietes Windenergie (W-1 "Teutleben/Mechterstädt"). Das Vorhaben ergänzt einen Bestandswindpark von derzeit acht betriebenen WEA. Das Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) der Genehmigung durch das Landratsamt Gotha. Weiterhin hat die juwi AG gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Landkreis Gotha
18.-März-Straße 50
99867
Gotha
Postfach 100147
99851 Gotha
Thüringen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@kreis-gth.de |
Telefon: | 03621 214-0 |
Fax: | 03621 214-283 |
URL: | https://www.landkreis-gotha.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
06.09.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
20.12.2018
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.10.2018 - 05.11.2018