Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die BayWa Mobility GmbH, München, beantragt auf dem Flurstück 8789/1, Sinsheim, Neulandstr. 38, die Errichtung und den Betrieb einer LNG-Tankstelle für LKW. Die Anlage besteht aus einem oberirdischen Lagertank für 27 Tonnen LNG zusätzlich aller Anlagenteile und Verfahrensschritte, die zum Betrieb notwendig sind und den Nebeneinrichtungen, die mit den Anlagenteilen und Verfahrensschritten in einem räumlichen Zusammenhang stehen. Zudem wird auf dem Gelände eine Diesel- und AdBlue-Tankstelle errichtet. Das Vorhaben ist gemäß Nr. 9.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Für die Diesel- und AdBlue-Tankstelle wurde die Baugenehmigung beantragt. Die Anlage fällt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 9.1.1.3 Spalte 2 des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Für das Vorhaben ist eine standortbezogene Einzelfallprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG vorgesehen.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Rhein-Neckar-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz

Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: gewerbeaufsicht-und-umweltschutz@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-2151
Fax: 06221 522-1273
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Datum der Entscheidung

30.12.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

LNG-Tankstelle Sinsheim, Neulandstraße 38, Bekanntgabe gem. § 5 II UVPG ( LNG-Tankstelle Sinsheim, Neulandstraße 38, Bekanntgabe gem. § 5 II UVPG.pdf )