Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Antragstellerin plant im Landkreis Prignitz, Gemarkung Klein Lüben, Flur 4, Flurstück 78/1 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 2,4700 ha (Anlage einer Laubwaldmischkultur). Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 11. Februar 2023, Az.: LFB_SEKY_Obf-BWils-3600/1504+32#77108/2023 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: Es entsteht eine hochwertige Laubholzfläche die bereits zum Zeitraum der Begründung bis hin zur Entwicklung mittelalter bis alter Laubholzbestände hohen ökologischen Ansprüchen entsprechen. Die Entwicklung des Artenreichtums bei Tieren und Pflanzen insbesondere aber bei Vögeln und Insekten und die enorme Zunahme der Schutz- und Erholungswirkung im Vorhabengebiet waren wichtige Gründe dem Vorhaben zuzustimmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
17.04.2023