Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Trolli GmbH, vertreten durch den Projektingenieur Herr Marsch, Steegener Chaussee 13, 19230 Hagenow beabsichtigt die Entnahme von Grundwasser aus vier Bohrbrunnen zur Kühlversorgung von Produktionsanlagen und für die Heizung von Gebäudeteilen.

Dafür hat Herr Marsch einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim gestellt. Gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Ziffer 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 107 Abs. 1 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) wurde diese erteilt.

Umfang der Gewässerbenutzung:

Entnahmemenge(Q365) m³/a m³/d m³/h Liter/Sekunde
Brunnen 1 481.800 1.320 50-70 19,44
Brunnen 2 481.800 1.320 50-70 19,44
Brunnen 3 481.800 1.320 50-70 19,44
Brunnen 4 481.800 1.320 50-70 19,44
Q365: jährliche Fördermenge


Örtliche Lage der Gewässerbenutzung:

Gewässer: Grundwasser
Landkreis: Ludwigslust-Parchim
Gemeinde: Hagenow
Ortsteil/Lage: Hagenow, AM RAUHEN MOOR
Koordinaten: Topographische Karte TK 25N Blatt 2533 Hagenow

Hy Hagenow 01/2012 = Trolli_Brunnen 1/2012
Gemarkung: Hagenow Flur: 24 Flurstück: 16/1
EPSG-Code: 31468 RD 83 (Bessel, 3°), 4. Meridianstreifen (Mittelmeridian 12° ö. L.):
Rechtswert ca. 4445450 Hochwert ca. 5921255
EPSG-Code: 5650 ETRS 89 (GRS80, 6°), Zone 33 (Mittelmeridian 15° ö. L.), m. führ. 33 (zE-N):
Ost: ca. 33246053 Nord: ca. 5925819

Hy Hagenow 02/2012 = Trolli_Brunnen 2/2012
Gemarkung: Hagenow Flur: 24 Flurstück: 16/1
EPSG-Code: 31468 RD 83 (Bessel, 3°), 4. Meridianstreifen (Mittelmeridian 12° ö. L.):
Rechtswert ca. 4445425 Hochwert ca. 5921160
EPSG-Code: 5650 ETRS 89 (GRS80, 6°), Zone 33 (Mittelmeridian 15° ö. L.), m. führ. 33 (zE-N):
Ost: ca. 33246024 Nord: ca. 5925725

Hy Hagenow 01/2016 = Trolli_Brunnen 3/2016
Gemarkung: Hagenow Flur: 23 Flurstück: 99/1
EPSG-Code: 31468 RD 83 (Bessel, 3°), 4. Meridianstreifen (Mittelmeridian 12° ö. L.):
Rechtswert ca. 4445407 Hochwert ca. 5921025
EPSG-Code: 5650 ETRS 89 (GRS80, 6°), Zone 33 (Mittelmeridian 15° ö. L.), m. führ. 33 (zE-N):
Ost: ca. 33246000 Nord: ca. 5925591

Hy Hagenow 02/2016 = Trolli_Brunnen 4/2016
Gemarkung: Hagenow Flur: 24 Flurstück: 18/1
EPSG-Code: 31468 RD 83 (Bessel, 3°), 4. Meridianstreifen (Mittelmeridian 12° ö. L.):
Rechtswert ca. 4445484 Hochwert ca. 5921104
EPSG-Code: 5650 ETRS 89 (GRS80, 6°), Zone 33 (Mittelmeridian 15° ö. L.), m. führ. 33 (zE-N):
Ost: ca. 33246080 Nord: ca. 5925667

Hy Hagenow 3/2012 = Grundwassermessstelle 03/2012
Gemarkung: Hagenow Flur: 24 Flurstück: 16/1
EPSG-Code: 31468 RD 83 (Bessel, 3°), 4. Meridianstreifen (Mittelmeridian 12° ö. L.):
Rechtswert ca. 4445443 Hochwert ca. 5921205
EPSG-Code: 5650 ETRS 89 (GRS80, 6°), Zone 33 (Mittelmeridian 15° ö. L.), m. führ. 33 (zE-N):
Ost: ca. 33246043 Nord: ca. 5925770


Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.3.2 der Anlage 1 UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 aufgeführten Schutzkriterien.
Maßgebend für die Einschätzung waren die Art und Merkmale der Auswirkungen hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich.

Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten.

Der abflussmindernde Einfluss der Grundwasserabsenkung auf die Schmaar wird durch die Einleitung des Kühlwassers, zumindest stromunterhalb der Einleitstelle, ausgeglichen. Für die Einleitung des Kühlwassers ist keine Verschlechterung der Wasserqualität und eine positive, ausgleichende Wirkung auf das Abflussgeschehen zu erwarten.


Eine nachhaltige Beeinflussung von ausgewiesenen Schutzgebieten findet weder durch die Grundwasserentnahme noch durch die Einleitung des Kühlwassers in die Vorflut statt. Die Auswirkungen auf bekannte Grundwasserentnahmen im Umkreis des Vorhabens sind vernachlässigbar.

Nach Beendigung der Entnahme (und Wiedereinleitung) würden sich die Veränderungen im Grund- und Oberflächenwassersystem mittelfristig wieder dem Ausgangszustand annähern. Irreversible Folgen der Maßnahme sind daher nicht erkennbar.

Durch die Überschneidung des Einzugsgebietes der geplanten Grundwasserentnahme mit denen benachbarter Nutzer ergeben sich aufgrund des ausreichenden Grundwasservorrats keine Nutzungskonflikte.

Heilquellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete sind im Betrachtungsraum nicht relevant.

Die Schutzgüter Mensch und Siedlungsraum, Boden, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter werden von der Maßnahme nicht nachhaltig beeinflusst.

Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt.

Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)

19092 Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: info@kreis-lup.de

Datum der Entscheidung

26.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP_Trolli ( Bekanntmachung UVP_Trolli.pdf )