Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bei der Regierung von Oberbayern wurde eine Plangenehmigung für die Änderung eines bestehenden Nebenanschlusses GL 2 am Industriestammgleis Feldkirchen Westerham beantragt.
Das Gleis soll auf voller Länge versetzt werden.

Im Eisenbahnrechtlichen Verfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht
(§ 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 14.8.1 der Anlage 1 zum UVPG).

Die Vorprüfung hatte zum Ergebnis, dass für das vorliegende Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen (§ 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG).

Die nächstgelegenen entsprechenden Bereiche werden von Vorhabenwirkungen nicht betroffen.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern

Maximilianstr. 39
80538 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

12.05.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP Feststellung ( UVP Feststellung.docx )