Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V. hat zum Bau des Prüfstandes P 8.3 mit Schreiben vom 01.12.2017 über die untere Forstbehörde beim Landkreis Heilbronn einen Antrag auf Waldumwandlung gemäß § 9 LWaldG für einen 0,3725 ha großen Teilbereich des Waldflurstücks Nr. 2659/53 und des Flurstücks Nr. 2659/29 auf Gemarkung Lampoldshausen gestellt. Der 0,3725 ha große Waldbereich zählte nicht zu den in der Waldumwandlungserklärung festgelegten Flurstücken des zum Bebauungsplanverfahrens aus dem Jahr 2012 (Fläche: 9,24 ha), für die bereits eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG durchgeführt wurde. Deswegen musste für die 0,3725 ha große Waldumwandlungsfläche zuzüglich der bereits geprüften Fläche von 9,24 ha (insgesamt 9,6125 ha) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls als kumulierendes Vorhaben i. S. § 11 (3) Nr. 2 UVPG durchgeführt werden. Genehmigende Behörde ist die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen.

Gemäß Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 5 ha bis weniger als 10 ha Wald - einer allgemeinen Vorprüfung nach § 11 (3) Nr.2 i.V. mit 7 (1) UVPG.

Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem kumulierendem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. In der zweiten Stufe prüft die Behörde unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das kumulierende Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre.

Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass durch die Inanspruchnahme von rd. 0,3725 ha Wald als kumulierendes Vorhaben keine Schutzkriterien gemäß Anlage 3 betroffen sind und somit keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Die in der Stufe 2 durchgeführte summarische Prüfung hat ergeben, dass die hier relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens im Sinne der Anlage 3 zum UVPG nicht von derartigem Gewicht sind, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten sind.

Hinweise auf erhebliche Eingriffe in relevante Schutzgüter haben sich nicht gezeigt. Bei der umzuwandelnden Waldfläche handelt sich um einen an den bereits bestehenden Testpunkt 8 angrenzenden Buchenaltholzbestand mit beigemischter Eiche und Roteiche. Das als kumulierend zu betrachtende Vorhaben (Vorhabenfläche aus vorliegender Waldumwandlungserklärung) zuzüglich der aktuellen Waldumwandlungsgenehmigungsfläche von 0,3725 ha lässt nur lokale Auswirkungen entstehen. Es entstehen keine grenzüberschreitenden Auswirkungen auf die Schutzgüter.
Die nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens durch die Rodung des Waldbestandes und die Versiegelung des Bodens können durch die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Zudem wurden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnamen, auch in Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände beachtet.

Für das Vorhaben wird gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Mitteilung gilt als Bekanntgabe nach § 5 UVPG.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der Nicht-UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes bzw. des Umweltverwaltungsgesetzes im Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 8 Forstdirektion (Dienstgebäude: Im Schloss, 72074 Tübingen) eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen

Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: Abt5.FPTVorzimmer@rpt.bwl.de
Telefon: 07071 757-3721
Fax: 07071 757-3190
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx

Datum der Entscheidung

21.09.2018