Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma MEGAL GmbH & Co. KG betreibt am Standort Rimpar, Alte Würzburger Straße, 97222 Rimpar eine Erdgas-Verdichterstation. Die Erdgas-Verdichterstation fällt unter Nrn. 1.4.1.1 und 8.1.3 im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Gegenstand des aktuellen Antrags ist die Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation. Die Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation ist Teil eines Gesamtvorhabens am Standort Rimpar, welches von den deutschen Fernleitungsnetzbetreibern als bedarfsnotwendiger Ausbau des deutschen Erdgasnetzes identifiziert wurde (vgl. Netzentwicklungsplan 2018-2028). Eine weitere Maßnahme ist die Errichtung und der Betrieb einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) III. Zudem soll ein Ersatzneubau eines Teils der Leitung Schlüchtern-Rimpar sowie der benachbarten vorhandenen Druckregelstrecke MCV 224 (Vorhabenträger hier jeweils: Open Grid Europe GmbH) erfolgen. Für die Fernleitungsanbindung wurde ein Anzeigeverfahren nach § 43 f Energiewirtschaftsgesetz an der Regierung von Unterfranken durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass hinsichtlich des Leitungsbaus keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Hinsichtlich der Maßnahmen zur GDRM III und der Druckregelstrecke MCV 224 werden bzw. wurden Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt des Landratsamtes Würzburg geführt. Diese Baumaßnahmen unterliegen für sich genommen nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Im Zuge der Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation werden drei Verdichtereinheiten (Maschineneinheiten ME 4, 5 und 6) gebaut, die jeweils von einer erdgasbetriebenen Gasturbine mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 34,5 MW (insgesamt 103,5 MW) angetrieben werden. Die Antriebseinheiten mit Verdichter sind jeweils in einer Maschinenhalle aufgestellt.
Darüber hinaus wird die Anlage über weitere gastechnische Komponenten wie Erdgaskühler, Ausbläser, Fackelanlage, Stationspiping, Staub-/ Flüssigkeitsabscheider sowie einem Versorgungsgebäude und Nebengebäuden verfügen.
Die neuen Anlagekomponenten sollen bis spätestens 01.01.2024 in Betrieb gehen, da die bestehende Anlage mit den Maschineneinheiten 1, 2 und 3 (insgesamt 78,9 MW) gemäß § 30 Abs. 4 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) nur über eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2023 verfügt. Es wird daher kein Parallelbetrieb der drei neuen Maschineneinheiten 4, 5 und 6 mit den bereits bestehenden Maschineneinheiten 1, 2 und 3 stattfinden. Ausnahme stellt hier lediglich die Inbetriebnahmephase der Maschineneinheiten 4, 5 und 6 vor deren Anschluss an das Versorgungsnetz dar. Die Dauer dieser Testphase wurde von der Antragstellerin mit ca. 600 Stunden angegeben.

Die wesentliche Änderung der Erdgas-Verdichterstation bedarf aufgrund § 16 i. V. m. § 10 BImSchG einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung; vor deren Erteilung ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Der vorzeitige Beginn wurde beantragt. Mit Bescheiden vom 06.12.2019 und 09.04.2020 wurde für einzelne Maßnahmen der vorzeitige Beginn zugelassen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durchgeführt, da die Vorprüfung ergab, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen im Sinne des BImSchG nicht von vorneherein vollständig ausgeschlossen werden können. Ein UVP-Bericht liegt vor.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Würzburg

Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-wue.bayern.de
Telefon: +49 931 8003-0
Fax: +49 931 8003-5690
URL: http://www.landkreis-wuerzburg.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

17.07.2020

Auslegungsinformationen

Amtsblatt Nr. 28 vom 22.07.2020 ( Amtsblatt Nr. 28 vom 22.07.2020.pdf )

Entscheidung

Genehmigung ( Genehmigung.pdf )