Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG).

Immissionsschutz

Die Planungsgemeinschaft Bürgerwindpark Mönkeberg GmbH, Altenbekener Straße 176 in 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragt gemäß §§ 16/19 des BImSchG die Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Windenergieanlage (WEA). Der Antrag beinhaltet die Umstellung der genehmigten WEA HB-25 des Typs Enercon E-101 TES auf den Typ E-115 EP3 E3 TES. Damit verbunden ist eine
Leistungserhöhung von 3.000 kW auf 4.200 kW tagsüber. Im Nachtzeitraum ändert sich die
Anlagenleistung von bisher 1.000 kW auf 1.760 kW. Es handelt sich hierbei um die Windenergieanlage HB-25, in Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Kempenfeldrom, Flur 6, Flurstück 6 und 57. Im Rahmen der Typenumstellung bleibt die Nabenhöhe von 149,0 m unverändert. Der
Rotordurchmesser vergrößert sich auf 115,7 m. Daraus resultiert eine um 7,4 m höhere Gesamthöhe von dann 206,9 m.

Bei dem hier gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben im Sinne vom § 9 Abs. 1 UVPG, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu prüfen ist, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
hervorrufen kann.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Lippe

Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@kreis-lippe.de
Telefon: 05231-62-0
Fax: 05231-62-1010
URL: www.kreis-lippe.de

Datum der Entscheidung

18.08.2021