Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma PME BioLiquid GmbH & Co. Betriebs KG, Zur Hafenspitze 2 in 19322 Wittenberge beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Zur Hafenspitze 2 in der Gemarkung Wittenberge, Flur 12, Flurstück 24/107 eine Anlage zur Herstellung von Biodiesel wesentlich zu ändern.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummern 4.1.2 G und 9.3.1 G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien:

Die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Biodiesel hat keine Auswirkungen auf benachbarte Wohnbebauungen. Die Änderung verursacht keine Erhöhung von Schall- Geruch- oder Luftschadstoffemissionen.
Die beim geänderten Betrieb der Gesamtanlage zu erwartenden Schall-Beurteilungspegel unterschreiten gemäß dem vorgelegten Geräuschgutachten (Müller.BBM, 2022) an allen Immissionsorten die heranzuziehenden Immissionsrichtwerte tags um mindestens 19 dB und nachts um mindestens 10 dB.
Messungen an der Bestandsanlage haben ergeben, dass die Emissionen an Stickoxiden, angegeben als Stickstoffdioxid, mit 0,29 kg/h den Bagatellmassenstrom der TA Luft -21 von 15 kg/h deutlich unterschreiten.
Die gewählte Abluftbehandlung erscheint geeignet, die Methanolemissionen auf ein Minimum zu beschränken, so dass auch relevante Geruchsemissionen nicht zu erwarten sind.
Es finden keine Eingriffe in das Landschaftsbild statt, da die beantragte Änderung auf dem bestehenden Betriebsgelände, welches bereits baulich vorgeprägt ist, stattfinden soll.
Durch die beantragte Änderung findet keine Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen statt. Die Änderung beinhaltet mit 50 m² nur einen geringen Flächenverlust durch Versiegelung und daher auch keinen erheblichen Verlust von Versickerungsflächen.
Erhaltungsziele der SPA-Gebiete „Unteres Elbtal“, „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ und „Aland-Elbe-Niederung“ sind die Erhaltung oder Entwicklung der vorkommenden, rastenden und überwinternden Arten des Anhangs I der Richtlinie 79/409/EWG sowie ihrer Lebensräume und Rastplätze. Auswirkungen auf die SPA-Gebiete, auf die FFH-Gebiete „Elbe“, „Elbaue Beuster-Wahrenberg“, auf das Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe – Brandenburg“ und das LSG „Brandenburgische Elbtalaue“ sowie auf die NSG „Wittenberge-Rühstädter Elbniederung“, NSG „Elbdeichhinterland“ und NSG „Elbdeichvorland“, das NSG „Krähenfuß“ sowie die benachbarten Biotope sind nicht zu erwarten, weil diese sich in ausreichender Entfernung zum Vorhaben befinden.

Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse somit keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet befindlichen Schutzgüter erwarten.

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

24.10.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

021.Ä0.00-22_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP.pdf ( 021.Ä0.00-22_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP.pdf )