Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Hermann Trollius GmbH hat mit Antrag vom 02.06.2017, eingegangen am 12.06.2017 gemäß § 16 BImSchG die Erweiterung des Steinbruches in Lauterhofen um 65,38 ha auf die Grundstücke mit den FlNrn. bzw. Teilflächen der FlNrn. 3350, 3352 (Weg), 3353, 3356 – 3358, 3360, 3362 – 3367, 3371 – 3390, 3392 (Weg), 3493 (Weg), 3497 – 3499, 3500, 3501, 3501/1 (Weg), 3502 – 3505, 3505/1, 3506 (Weg), 3507 (Straße), 3515, 3517, 3518, 3519, 3520, 3521 (Weg), 3522 der Gemarkung Lauterhofen, Markt Lauterhofen beantragt.

Das Vorhaben bedarf einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), da die Errichtung und der Betrieb eines Steinbruches mit einer Abbaufläche von 25 ha oder mehr (auch kumulierende Vorhaben) in Anlage 1 zum UVPG mit der Kennzeichnung X in Spalte 1 unter Nr. 2.1.1 erfasst ist. Der bisher genehmigte Steinbruch hat bereits eine Fläche von ca. 63 ha, wobei zum damaligen Zeitpunkt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde. Als kumuliertes Vorhaben wird die Grenze bei Weitem überschritten, wobei allein schon die Erweiterungsfläche mit 65,38 ha die Grenze für eine UVP-Pflicht überschreitet. Die hierbei zu beachtenden Verfahrensschritte richten sich nach Abschnitt 2 des UVPG, wonach die Behörden mit umweltbezogenen Aufgaben zu beteiligen sind und die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen anzuhören ist. Eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen nach § 24 UVPG ist zu erstellen; deren Bewertung hat in der Genehmigungsentscheidung zu erfolgen (§ 25 UVPG).
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. hat die Auswirkungen des Vorhabens nach
§ 20 Abs. 1b Satz 1 der 9. BImSchV bewertet und führt als zuständige Genehmigungsbehörde die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 45 - Technischer Umweltschutz/Staatliches Abfallrecht

Nürnberger Str. 1
92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@landkreis-neumarkt.de
Telefon: +49 9181 470-1207
Fax: +49 9181 470-6707
URL: http://www.landkreis-neumarkt.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

30.09.2019

Auslegungsinformationen

Trollius_Bekanntmachung Amtsblatt Nr. 22_2019 ( Trollius_Bekanntmachung Amtsblatt Nr. 22_2019.pdf )

Entscheidung

080.H Hermann Trollius Bescheid ( 080.H Hermann Trollius Bescheid.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

25.10.2017 - 25.10.2017

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachung Erörterungstermin 25.10.2017 ( Bekanntmachung Erörterungstermin 25.10.2017.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

12.07.2017 - 11.08.2017

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Amtsblatt Nr. 15_2017 Trollius 080 ( Bekanntmachung Amtsblatt Nr. 15_2017 Trollius 080.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Erläuterungstext zur Erweiterung ( Erläuterungstext zur Erweiterung.pdf )