Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Sonnenborstel

19.09.2024

Die Firma BayWa r.e. Wind GmbH, Arabellastraße 4, 81925 München, beantragt gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG- vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) i. V. m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BIm-SchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) in den jeweils gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb 9 Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 mit einer Nennleistung von 7,2 MW, Nabenhöhe 119 m, Rotordurchmesser 162 m, Gesamthöhe 200 m je Anlage auf folgenden Grundstücken: Windenergieanlage(WEA) Gemarkung Flur Flurstück WEA 01 Sonnenborstel 10 2/2 WEA 02 Sonnenborstel 8 29/4 WEA 03 Sonnenborstel 8 1/6 WEA 04 Sonnenborstel 7 3/4 WEA 05 Sonnenborstel 8 6/3 WEA 06 Sonnenborstel 7 2/1 WEA 07 Sonnenborstel 10 16/3 WEA 08 Sonnenborstel 10 13 WEA 09 Sonnenborstel 8 10/2 Das Vorhaben fällt unter die lfd. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Vor-haben ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. der lfd. Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Diese entfällt, da der Vorhabenträger nach § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung beantragt hat und der Landkreis Nienburg/Weser im vorliegenden Fall das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren wird daher unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (§ 2 Abs. 1 der 4. BImSchV). Der Landkreis Nienburg/Weser, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Anlagen sollen lt. Antrag nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und voraussichtlich im vierten Quartal 2026 in Betrieb genommen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Beckedorf (Repowering)

19.09.2024

Die ERG Germany GmbH, Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, beantragt beim Landkreis Celle die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V150 (1x) mit 150 m Rotordurchmesser, 105 m Nabenhöhe, 180 m Gesamthöhe und Typ Vestas V117 (2x) mit 117 m Rotordurchmesser, 91,5 m Nabenhöhe, 150 m Gesamthöhe und dem Rückbau von vier bestehenden Windenergieanlagen vom Typ NEG Micon NM 82 (4x) mit 82 m Rotordurchmesser, 108,60 m Nabenhöhe, 149,6 m Gesamthöhe in 29320 Südheide, Gemarkung: Beckedorf, Flur-Flurstück: 1-1/1, 1-9/1, 1-2/8, 1-2/18, 3-3/4, 3-4/3.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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