Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Wehrendorf - Gütersloh, Abschnitt 4: Lüstringen - Wehrendorf

23.09.2024

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist: • Die Errichtung und der Betrieb eines 380-kV-Höchstspannungskabels (Bl. 4252) vom Punkt Stockumer Berg bis zur Kabelübergabestation (KÜS) Krevinghausen auf einer Länge von insgesamt 10,4 Kilometern. • Die Errichtung und den Betrieb der KÜS Krevinghausen (Stations-Nr. 01233). Die KÜS stellt den Übergangspunkt zwischen dem Erdkabel Bl. 4252 und der Freileitung Bl. 4211 dar und liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bissendorf. • Der Neubau und der Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4211 von der KÜS Krevinghausen bis zur Umspannanlage (UA) Wehrendorf auf einer Länge von 6,3 km. Die Freileitung besteht aus 20 Stahlgittermasten; diese tragen die Nummern 20 nach der KÜS Krevinghausen bis zur Nummer 1 an der UA Wehrendorf. • Der Teilrückbau der 110/220-kV-Freileitung Bl. 2312 auf einer Länge von ca. 12,2 km (Mast 3 bis Mast 49). Die beiden 220-kV-Stromkreise werden von den beiden 380-kV-Stromkreisen der Bl. 4211 und Bl. 4252 ersetzt, sodass die Bl. 2312 von Mast 3 bis Mast 49 redundant wird. Die Bl. 2312 bleibt jedoch ab dem Punkt Schledehausen in Richtung Osten als reine 110-kV-Leitung bestehen. • Teiländerung der 110- / 220-kV-Freileitung Bl. 2432. Die 220-kV-Leitung wird komplett durch die neu zu errichtende 380-kV-Leitung ersetzt, sodass dieser Stromkreis komplett zurückgebaut wird. Die Masten der Bl. 2432 bleiben jedoch aufgrund der sich hierauf befindenden zwei 110-kV-Stromkreisen bestehen. Lediglich von Mast 5 bis zum Mast 11 wird die Leitung zurückgebaut um den betrieblich notwenigen Abstand zur KÜS Krevinghausen herzustellen. Die demontierten Masten werden dann in leicht verschobener Trasse durch die Neubaumasten 1005 bis 1011 ersetzt. Um Trassenkreuzungen mit der Bl. 4211 zu vermeiden werden zudem die Masten 11 bis 15 und 19 bis 25/25A der Bl. 2432 zurückgebaut und durch die Neubaumasten 1011 bis 1015 sowie 1019 bis 1027 ersetzt. Die Bestandsmasten 16 bis 18 bleiben unverändert bestehen. • Teilrückbau und Teilneubau der Bl. 0088, da die neu zu errichtende Bl. 4211 zwischen dem Mast 45 und 60 die Trasse der Bl. 0088 nutzt. Die Maste 43 und 44 der Bl. 0088 entfallen, da sie aufgrund der Maststatik und Positionierung ungeeignet sind die beiden 110-kV-Stromkreise auf den Mast 1011 der Bl. 4232 anzuschließen. Die beiden Masten werden folglich durch die Neubaumasten 1043 und 1044 ersetzt.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Planfeststellung für die Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa)

23.09.2024

Planfeststellung für den Neubau der Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (Do-Ha) der Open Grid Europe GmbH Die Open Grid Europe GmbH mit Sitz in 45141 Essen plant den Neubau einer rd. 39 km langen Wasserstoffleitung von Dorsten bis nach Duisburg. Das Projekt trägt den Namen DoHa und ist in zwei Abschnitte unterteilt, die von den Be-zirksregierungen Münster und Düsseldorf bearbeitet werden. Für den Abschnitt beginnend an der Grenze des Regierungsbezirks Düsseldorf (Loeweg, Gemeinde Schermbeck) bis zum Endpunkt der Leitung auf dem Werksgelände der thyssenkrupp Steel Europe AG /tkSE) beantragt die Open Grid Europe GmbH bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirt-schaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsver-fahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW).

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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