Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau der B 1 - nördliche Ortsumgehung Salzkotten

15.05.2025

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant als nördliche Ortsumgehung von Salzkotten den Neubau der Bundesstraße 1 (B 1n). Die geplante und 6,180 km lange Ortsumgehung beginnt aus Richtung Westen gesehen ca. 220 m hinter der Einmündung der Kreisstraße 55 (K 55, Sundern) in die vorhandene B 1. Sie führt nördlich um Salzkotten herum und trifft im Osten von Salzkotten in Höhe der Kreisstraße K 3 (Scharmeder Straße) wieder auf die Bestandstrasse. Diese wird in Richtung Paderborn auf weiteren rd. 900 m ausgebaut. Die B 1n endet dann in Höhe des Gebäudes Paderborner Straße 97. Die B 1n soll zweispurig als anbau- und zufahrtenfreie Kraftfahrstraße errichtet werden (Regelquerschnitt RQ 11,5), die auf den knapp 2 km zwischen der L 751 und der K 3 durch eine als Überholstreifen dienende dritte Fahrspur ergänzt wird (RQ 11,5+).

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG zur standortgleichen Änderung des Anlagetyps von sechs Windenergieanlagen in der Gemeinde Heyen

15.05.2025

Die VERUM Heyen R 2020 GmbH & Co. KG beantragt gemäß Antrag vom 27.02.2025, zuletzt geändert am 11.03.2025, gemäß § 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 i.V.m. § 19 BImSchG die Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Heyen. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von sechs WEA vom Typ Nordex, davon 4 WEA vom Typ Nordex N163/6.X 7,0MW mit einer Gesamthöhe von 246m, 1 WEA vom Typ Nordex163/5.X 5,7MW mit einer Gesamthöhe von 246m und 1 WEA vom Typ Nordex N149/5.X 5,7MW mit einer Gesamthöhe von 239m. Die Errichtung erfolgt in der Gemeinde Heyen, Gemarkung Heyen, Flur 2, Flurstück 257, Flur 6, Flurstück 232 sowie Flur 7, Flurstücke 248/2, 143/242, 237, 240.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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