Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von neun Windkraftanlagen in 15938 Steinreich OT Schenkendorf; Vorhaben-ID: Süd-G00215

26.07.2024

Die Firma ENERCON GmbH, Dreekamp 5 in 26605 Aurich beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), in der Gemeinde Steinreich OT Steinreich auf den Grundstücken in der Gemarkung Schenkendorf, Flur 6, Flurstück 15 eine Windkraftanlage Flur 6, Flurstück 21 eine Windkraftanlage Flur 6, Flurstück 28 eine Windkraftanlage Gemarkung Mahlsdorf Flur 1, Flurstück 13 eine Windkraftanlage Flur 1, Flurstück 35 eine Windkraftanlage Flur 1, Flurstück 38 eine Windkraftanlage Gemarkung Sellendorf Flur 2, Flurstück 1 drei Windkraftanlagen insgesamt neun Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Gemäß § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG ist für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von 9 baugleichen Windkraftan-lagen des Typs ENERCON E-115 mit einem Rotordurchmesser von 115,71 m und einer Nabenhöhe von 149 m (Gesamthöhe 206,86 m). Die Leistung soll 3,0 MW je Anlage betragen. Die Genehmigung wurde erteilt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

„Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der Boxhagener Straße bis zur Karlshorster Straße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg“ von Berlin

26.07.2024

Das Vorhaben hat den Neubau einer zweigleisigen Straßenbahnstrecke zwischen der Kreuzung Wühlischstr./ Holteistr., durch die Sonntagstraße, entlang des Bahnhofs Ostkreuz und der Marktstraße bis zur Bahnunterführung Karlshorster Straße zum Gegenstand. Nach Fertigstellung wird die bisherige Strecke durch die Boxhagener Straße und Marktstraße außer Betrieb genommen. Das Vorhaben dient der Anbindung des Schienenknotenpunktes Ostkreuz an das Straßenbahnnetz. Es wird eine verbesserte Umsteigemöglichkeit zwischen den im Schienenknoten bereits vorhandenen Verkehrsträgern Fern-/Regional-/S- Bahn und der Straßenbahn eingerichtet. Gleichzeitig werden die Wohngebiete um die Sonntagstraße durch die Straßenbahn erschlossen und die Umsteigebeziehung zwischen den Straßenbahnlinien M13 und 21 an der Haltestelle „Holteistraße“ soll dadurch verbessert werden. Weitere Bestandteile der neuen Straßenbahnstrecke sind die Fahrleitungsanlagen einschließlich Masten, Neubau der Straßenbahnhaltestellen „Sonntagstraße“ und „Ostkreuz“, Verlegung der Haltestellen „Holteistraße“ und „Marktstraße“, die Einrichtung einer eingleisigen Kehranlage östlich der Haltestelle „Ostkreuz“ sowie die Schaffung einer Gleisverbindung an die Bestandsstrecke westlich der Boxhagener Straße mit der Strecke südlich der Holteistraße. NEU: UVP-PFLICHT Für das vorstehend beschriebene Vorhaben wurde mit der Entscheidung der Verfahrensleitenden Verfügung vom 10.03.2021 gemäß § 5 i.V.m. § 7 UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Innerhalb des Verfahrens entstand durch neue Erkenntnisse nun eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 i.V.m. § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die UVP-Pflicht zum Vorhaben ergibt sich aus dem neuen Betriebsprogramm i.V.m. mit den Schallschutz-Gutachten (Verkehrslärm UL07_01_01, Baulärm UL07_02_01). Die Gutachten umfassen alle schalltechnisch schutzbedürftigen Bebauungen im Einwirkungsbereich des geplanten Bauvorhabens. An den Immissionsorten für Balkone, Loggien und Außenwohnbereiche wurden an 53 Gebäuden Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes am Tage berechnet, welche als erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch bzw. die menschliche Gesundheit gelten.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg