Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Bewilligungsverfahren für die Zutageförderung von Grundwasser aus den Brunnen NRW II, obere Fassung, NRW II, untere Fassung und NRW III, obere Fassung in Lügde

18.06.2025

Die Bad Pyrmonter Mineral- und Heilquellen GmbH a Co. OHG, Mühlenbergstraße 8, 31812 Bad Pyrmont hat gemäß §§ 8 bis 13 und 14 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts Wasserhaushaltsgesetz-WHG-) vom 31.07.2009 (BGBI. l S.2585) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 15,16 und 106 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz-LWG-) in der Fassung vom 08.07.2016 (GV NRW Seite 618) in der z. Zt. gültigen Fassung die Bewilligung für die folgenden Vorhaben beantragt: Förderung von Grundwasser aus den Brunnen NRW II, obere Fassung in Lügde in der Gemarkung Lügde, Flur 35, Flurstück 60, in einer Menge bis zu 6,0 m3/h, 144 m3/d und 37.440 m3/a. Förderung von Grundwasser aus den Brunnen NRW II, untere Fassung in Lügde in der Gemarkung Lügde, Flur 35, Flurstück 60, in einer Menge bis zu 15,0 m3/h, 360 m3/d und 90.000 m3/a. Förderung von Grundwasser aus den Brunnen NRW III, obere Fassung in Lügde in der Gemarkung Lügde, Flur 35, Flurstück 68, in einer Menge bis zu 6,0 m3/h, 144 m3/d und 37.440 m3/a, zur Abfüllung von amtl. anerkannten Mineralwässern und Süßgetränken auf Mineralwasserbasis. Für die Brunnen NRW II oben und NRW III oben wurde ein Gesamtfördermenge von 60.000 m3/a beantragt. Weitere Einzelheiten sind aus dem Antrag vom 10.02.2025 sowie den dazugehörigen Unterlagen und Plänen ersichtlich.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

WKA Happenberg GbR; Az.: 42052-23-600; Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V172 in Altenbeken-Schwaney

18.06.2025

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172 mit einer Nabenhöhe von 199 m, einem Rotordurchmesser von 172 m sowie einer Nennleistung von 7.200 kW in Altenbeken, Gemarkung Schwaney, Flur 17, Flurstück 12

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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