Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Wasserrechtliche Erlaubnis für die Verbandsgemeinde Westerburg zur Niederbringung einer Versuchsbohrung mit anschließenden Pumpversuch und finalem Ausbau als Brunnen oder als Grundwassermessstelle

28.07.2025

Die Verbandsgemeinde Westerburg, Verbandsgemeindewerke, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, hat mit Schreibem vom 15.05.2025 die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, zum Zwecke der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Versorgungsbereich Stockum-Püschen eine Versuchsbohrung niederzubringen, Pumpversuche durchzuführen und diese Versuchsbohrung bei ausreichender Ergiebigkeit entweder zu einem Brunnen zur dauerhaften Grundwasserentnahme oder bei nicht ausreichender Ergiebigkeit zu einer Grundwassermessstelle auszubauen. Die geplante Versuchsbohrung „Br. Stockum-Püschen“ dient der Standorterkundung zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Versorgungsbereich Stockum-Püschen und soll den in seiner Ergiebigkeit zurückgegangenen Brunnen „Püschen/Im Aschstruth ersetzen. Die beantragte Maßnahme stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne der §§ 8, 9, 10 und 12 WHG dar, für die gemäß § 8 Abs. 1 WHG eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist. Die Zuständigkeit der SGD Nord für die Durchführung des Zulassungsverfahrens ergibt sich analog zu § 19 LWG, wonach Bohrungen durch die Obere Wasserbehörde erlaubt werden, sofern diese Bohrungen der Wassererschließung zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen und für den nachfolgenden Versorgungsbetrieb eine Folgezulassung durch die Obere Wasserbehörde zu erteilen wäre. Die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis hierfür wurde mit Bescheid vom 11.07.2025 erteilt. Für die Benutzungen ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.4 UVPG, bei Tiefbohrungen zum Zweck der Wasserversorgung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits bei der angrenzenden bereits in Betrieb befindliche Gewinnungsanlage „Br. Püschen/Im Aschstuth“ wurden bislang keine nachteiligen Auswirkungen festgestellt, so dass keine Verschlechterungen zu erwarten sind. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Westerburg in der Ausgabe Nr. 28 vom 10.07.2025 veröffentlicht.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Neugenehmigung nach § 4 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) für drei Windenergieanlagen (WEA) im bestehenden Windfeld „Jerichow/Mangelsdorf“

28.07.2025

Die Firma Boreas Energie GmbH, Moritzburger Weg 67 in 01109 Dresden, hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im bestehenden Windfeld „Jerichow/Mangelsdorf“ gestellt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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