Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1

11.10.2024

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Das Vorhaben umfasst den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1 von Betriebs-km 275+235 bis Betriebs-km 276+275 einschließlich weiterer hiermit im Zusammenhang stehender (Folge-)Maßnahmen sowie landschaftspflegerischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Münster, in der Gemarkung Roxel, Flur 33 und 35 und der Stadt Hörstel, Kreis Steinfurt, in der Gemarkung Dreierwalde, Flur 6. Mit Wirkung zum 01.01.2021 hat die Autobahn GmbH des Bundes die Ausführung von Aufgaben der Straßenbaulast im Sinne des § 3 FStrG für Bundesautobahnen übernommen und tritt gem. § 10 Abs. 2 Fernstraßen-Überleitungsgesetz (FernstrÜG) in laufende Vergabe- und Gerichtsverfahren sowie in sonstige Verfahren und Rechtspositionen ein (vgl. Art. 90 Abs. 2 GG, Art. 143e Abs. 1 GG i. V. m. FernstrÜG und Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz). So ist auch das vorliegende Planfeststellungsverfahren auf die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen übergegangen.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Erneute Offenlage Abgrabung "Heishof" in Weeze

11.10.2024

Erneute Bekanntmachung über die Offenlage eines Planes zur Herstellung eines Gewäs-sers gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit §§ 71 und 110 LWG durch Betreiben einer Abgrabung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgra-bungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG NRW) – Vorhaben: Abgrabung „Heishof“ 1. Planänderung

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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