Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Fortsetzung der Quarzsandgewinnung im Nordbecken der Talsperre Haltern der GELSENWASSER AG

03.07.2025

Die GELSENWASSER AG (Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen) hat am 17.06.2025 einen Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a und 57a Abs. 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe des § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Zulassung eingereicht. Betroffen von dem Vorhaben ist die Stadt Haltern am See. Der eingereichte Rahmenbetriebsplan sieht die Vertiefung des Nordbeckens der Talsperre Haltern zur Gewinnung von Quarzsand vor. Zweck des Vorhabens ist die weitere Ausnutzung der hochwertigen Lagerstätte ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Die Gewinnung soll ausschließlich unter der bestehenden Wasseroberfläche erfolgen und würde zu einer Vertiefung der Gewässersohle von 24,40 m NHN auf 16,40 NHN führen. Die Wassertiefe des Stausees würde sich dadurch um 8 m (von 15 m auf 23 m) erhöhen. Der Abbaubereich hat einen Uferabstand von rd. 60 m. Gem. § 1 Nr. 1 lit. b) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ist für betriebsplanpflichtige Vorhaben im Tagebau mit der Notwendigkeit einer nicht lediglich unbedeutenden und nicht nur vorübergehenden […] wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen. Dies ist im vorliegenden Verfahren der Fall.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Zulassungsverfahren

Striegistalradweg Schlegel – Niederstriegis, 2.2 – 6. Bauabschnitt

03.07.2025

Das Vorhaben umfasst den Neubau eines Geh-/Radweges, der weitestgehend auf der ehema-ligen Bahntrasse Hainichen – Roßwein, in den Tälern der Flüsse „Kleine Striegis“ und „Große Striegis“ verläuft. Die durchgehende Strecke weist eine Gesamtlänge von 11,136 km auf. Das Vorhaben befindet sich in weiten Teilen im FFH-Gebiet „Striegistäler und Aschbachtal“ und im SPA „Täler in Mittelsachsen“ Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c) des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG)).

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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