Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse DK I im derzeitigen Kiessandtagebau Holzhausen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

23.03.2023

Die Vierte Garbe Immobilien GmbH plant als Vorhabenträgerin, die abschnittsweise Errichtung und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie der Deponieklasse I, einschließlich der Errichtung der erforderlichen Nebenanlagen im derzeitigen Kiessandtagebau am Standort Holzhausen. Die Deponie erhält die Bezeichnung „Deponie Holzhausen“. Das Bauvorhaben erstreckt sich in der Gemarkung Holzhausen über Flur 3, Flurstücke 71, 53 und über Flur 1, Flurstück 168 der Gemarkung Zernitz. Die beantragte „Deponie Holzhausen“ befindet sich ausschließlich auf Grundstücken, die sich im Eigentum der Vorhabenträgerin befinden. Ein zugelassener Abschlussbetriebsplan liegt noch nicht vor. Die vorgesehenen Flächen unterliegen dem Bergrecht. Das geplante Deponieneuvorhaben soll in zwei Bauabschnitten (BA I und BA II) zeitlich versetzt erfolgen. Die vorgesehene abfallrechtliche Deponiefläche beträgt insgesamt 17,85 ha mit einem Gesamtverfüllvolumen von ca. 3.640.000 m³. Im Hinblick auf das geplante jährliche Verfüllvolumen von ungefähr 350.000 m³, ergibt sich daraus ein Ablagerungszeitraum von ca. 10,5 Jahren. Mit zum Antragsgegenstand gehört eine ca. 21.500 m² große Fläche außerhalb des eigentlichen Ablagerungsbereiches, die sich im Süden des beantragten Deponiekörpers befindet. Im Bereich dieser Fläche befindet sich der Eingangsbereich zur Deponie mit Zufahrt, Betriebsgebäude mit Aufenthalts- und Sanitärräumen als Containeranlage, Waage, Sicherstellungsfläche, PKW- und LKW-Stellflächen, Versickerungsbecken für gesammelte Oberflächenwässer sowie einem Sickerwasserspeicherbecken. Die Errichtung und der Betrieb des oben benannten Vorhabens bedürfen der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 KrWG. Die Einzelheiten zu dem Vorhaben sind den ausgelegten Planunterlagen zu entnehmen.

Abfalldeponien
Zulassungsverfahren

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Umbau der Wehranlage Dachelhofen

23.03.2023

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, hat beim Landratsamt Schwandorf die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 WHG zum Umbau der Wehranlage Dachelhofen sowie die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Freistaat Bayern beabsichtigt, das vorhandene Stauwehr umzubauen. Die Wehranlage Dachelhofen diente der Entnahme von Brauch- und Kühlwasser für das ehemalige Kohlekraftwerk Schwandorf. Nach Stilllegung und Abbruch des Kohlekraftwerks hat das Wehr seine eigentliche Funktion verloren, ist mittlerweile baufällig und stellt ein Wanderhindernis für Gewässerlebewesen dar. Um die Auswirkungen auf die örtlichen Wasserspiegel möglichst gering zu halten, soll das Wehr rückgebaut und durch eine Raugerinnebeckenrampe ersetzt werden. Durch den Einbau gebogener Riegel soll die bisherige Staudifferenz der Wehranlage in der Naab auf einer Gesamtlänge von ca. 200 Metern über mehrere Becken abgestuft werden. In der Rampenmitte sind drei Becken mit größeren Höhenunterschieden geplant, entlang der Ufer sollen für die ökologische Durchgängigkeit kleinere Becken mit geringerer Höhendifferenz angelegt werden. Gegenstand des Planfeststellungsantrags sind auch die Folgemaßnahmen aufgrund des Wehrumbaus, wie die Errichtung einer Fußgängerbrücke über den Bayernwerkgraben als Ausgleich für den Rückbau des bestehenden Überwegs. Im Bereich des Projektgebiets (von ca. 1,5 Flusskilometer oberhalb bis ca. 300 Meter unterhalb der bestehenden Wehranlage) sind darüber hinaus entlang der Naab und im Bereich des Bayernwerkgraben kleinflächige Umgestaltungen (Geländeanpassungen, Pflanzungen, Einbringung von Steinen oder Wurzelstöcken) geplant. Die Umgestaltungen dienen überwiegend der ökologischen und touristischen Aufwertung an der Naab.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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