Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windenergie Jansen GmbH (WEA LA-10 und LA-11)

17.06.2024

Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA LA-10, LA-11) Die Windenergie Jansen GmbH, Marienstr. 7, 41751 Viersen-Dülken, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Jeweils eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: LA-10: Lage, Gemarkung Hardissen, Flur 1, Flurstück 149 LA-11: Lage, Gemarkung Hardissen, Flur 1, Flurstück 31/1 Bei den Anlagen handelt es sich um WEA des Typs Vestas V172 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotorblattdurchmesser von 172 m und einer Gesamthöhe von 261 m sowie einer Nennleistung von 7,2 MWel. Die Anlagen sollen laut Antrag im zweiten bis dritten Quartal 2026 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer mweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Jagdliche Wurftaubenclub Lippe e.V.

17.06.2024

Der Jagdliche Wurftaubenclub Lippe e.V (vormals Wurftaubenclub Lippe e.V), Liemer Straße 39 in 32791 Lage, beantragt gemäß §§ 16, 6, 10 des BImSchG die Änderungsgenehmigung zur Sanierung und Modernisierung einer kombinierten Wurfscheibenanlage. Der Standort der Anlage befindet sich auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstück: Lage, Gemarkung Hardissen, Flur 1, Flurstücke 52/1, 265, 266 und weitere (Lönsweg in 32791 Lage) Die Anlagenänderungen sollen laut Antrag bis zum 01.07.2028 fertigstellt werden. Die beantragte Anlage ist im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürf-tige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 10.18 V als Anlage genannt, für die nach der Verfahren-sart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch vom Antragssteller gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem im Internet zu veröffentlichenden und bei den u.g. Verwaltungsstellen auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibun-gen zu Art und Umfang des Vorhabens und den bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zum Grundwasserschutz; Hydrogeologisches Gutachten; Baugrundgutachten; Schallimmissionsprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzprüfung (ASP); weitere artenschutzrechtliche Unterlagen; Bauantrag mit Bauvorlagen.

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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