Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der 110-kV-Doppelfreileitung Bidingen – Schongau im Abschnitt Schwabbruck – Schongau

06.11.2024

Die LEW Verteilnetz GmbH (Vorhabenträgerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer modernisierten Hochspannungsleitung zwischen Schwabbruck und dem Umspannwerk Schongau. Die insgesamt 6,9 Kilometer lange Trasse soll als 110-kV-Doppelfreileitung zwischen Schwabbruck und Altenstadt verlaufen, das verbleibende Trassenstück von Altenstadt bis zum Umspannwerk Schongau ist als 110-kV-Erdkabelleitung geplant. Die Baumaßnahme soll dabei auch den Rückbau der seit 1956 existierenden Bestandsleitung beinhalten. Die Hochspannungsleitung leistet einen essentiellen Beitrag für die Versorgung des westlichen Teils der Region Bayerisches Oberland. Da die Stromversorgung auch dort in steigendem Maße auf erneuerbaren Energien beruht, soll der Leitungsneubau eine Kapazitätssteigerung ermöglichen und dadurch die Versorgungssicherheit in der Region langfristig gewährleisten. Wenn der Neubau der Trasse abgeschlossen ist, soll nach den Planungen die bestehende Freileitung einschließlich der aktuell 24 Masten zurückgebaut werden. Nachdem die neue Leitung im letzten Abschnitt zwischen Altenstadt und Schongau unterirdisch als Erdkabel verlaufen soll, müssen nur 17 Masten auf dem Teilstück zwischen Schwabbruck und Altenstadt neu errichtet werden. Die Regierung von Oberbayern hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 23. Oktober 2024 das Vorhaben genehmigt.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau von drei Windenergieanlagen

06.11.2024

Nachträgliche Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau von drei Windenergieanlagen

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg