Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen in der Gemeinde Derental

12.05.2025

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart beantragte am 15.08.2024 die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Derental, in der Gemeinde Derental. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von vier WEA vom Typ Nordex N175 mit 179 m Nabenhöhe, einer Leistung von 6,22 MW, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 267 m in der Gemarkung Derental, Flur 7 und 8, Flurstücke 90/1, 90/3, 4, 5, 9, 169 und 170. Der Landkreis Holzminden hat der Antragstellerin im Genehmigungsverfahren nach § 4 i.V.m. § 19 BImSchG i.V.m. § 6 WindBG mit Bescheid vom 26.03.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier WEA erteilt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemeinde Lauenförde

12.05.2025

Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart beantragte am 15.08.2024 die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Lauenförde, in der Gemeinde Lauenförde. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von sechs WEA vom Typ Nordex N175 mit 179 m Nabenhöhe, einer Leistung von 6,22 MW, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 267 m in der Gemarkung Lauenförde, Flur 7, Flurstücke 2, 40, 31, 32, 22, 23 und 4. Der Landkreis Holzminden hat der Antragstellerin im Genehmigungsverfahren nach § 4 i.V.m. § 19 BImSchG i.V.m. § 6 WindBG mit Bescheid vom 26.03.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs WEA erteilt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg