Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Erweiterung des Steinbruchs der Firma RÖHRIGgranit GmbH“ in 64646 Heppenheim- Sonderbach

19.05.2025

Die Firma RÖHRIGgranit GmbH beantragte mit Schreiben vom 9. September 2020 eine Erweiterung ihres Steinbruchs um 6,4 ha. Die Erweiterung schließt in südlicher Richtung an den bestehenden Steinbruch an und befindet sich in der Gemarkung Sonderbach, Flur 3, Flurstück 2/15 (teilweise) und Flur 4, Flurstück 1/11 (teilweise) der Stadt Heppenheim. Nach Einstellung der Betriebstätigkeit soll sich im ehemaligen Abbaubereich des Steinbruchs ein See (Gewässer) ausbilden. Ersatzaufforstungen und externe Ausgleichsmaßnahmen werden auf den folgenden Flächen durchgeführt: Fläche 1 in der Gemarkung Mittershausen, Flur 2, Flurstücke 62, 63, 64/6 sowie Flur 3, Flurstücke 52/2, 59, 60, Fläche 2 in der Gemarkung Mittershausen, Flur 3, Flurstück 15, Fläche 3 in der Gemarkung Mittershausen Flur 3, Flurstück 4, Fläche 4 in der Gemarkung Kirchhausen, Flur 10, Flurstück 22/1, Fläche 5 in der Gemarkung Wald-Erlenbach, Flur 3, Flurstück 24/2. Außerdem finden externe Ausgleichsmaßnahmen in der Gemarkung Sonderbach, Flur 2, Flurstück 23, Flur 3, Flurstück 2/15 und Flur 4, Flurstück 1/11 sowie der Gemarkung Heppenheim, Flur 55, Flurstücke 1/6, 1/8 statt. Die durch die Erweiterung verlustigen Waldwege werden durch den Neubau von Waldwegen in der Gemarkung Sonderbach, Flur 3, Flurstücke 2/14, 2/17, 2/18 sowie Flur 4, Flurstücke 1/11 und 1/12 ersetzt. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt:  Gewinnung des Gesteins auf einer Erweiterungsfläche von 6,0 ha bis zu einer Endtiefe von 198,5 m ü. NHM  Rodung von 6,2 ha Wald in 4 Teilabschnitten  Gesteinsgewinnung mittels Bohren, Sprengen, Fallkugel (Zerkleinerung größerer Gesteinsblöcke), Ladegeräten (Hydraulikbagger) und Muldenkippern (SKW) entsprechend der bisherigen Abbauweise  Gewinnungsmenge jährlich bis zu 500.000 t Festgestein  Weiternutzung der bestehenden genehmigten Aufbereitungsanlagen, Verwaltungs- und Sozialräume, Werkstätten und Lager  Anpassung der Rekultivierungsplanung an die vergrößerte Abbaufläche  Herstellung einer erweiterten Seefläche in der Größe von ca. 6,0 ha entsprechend der Erweiterung des Gesteinsabbaus  Vornahme von Ersatzaufforstungen auf ca. 6,6 ha  Vornahme von externen Ausgleichsmaßnahmen auf ca. 14,3 ha  Vornahme eines Ersatzwaldwegebaus Für das Vorhaben ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung – es besteht eine UVP-Pflicht nach § 5 UVPG - durchzuführen. In dem Verfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Zulassungsentscheidungen. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Aktenzeichen: RPDA - Dez. IV/Da 41.1-79 t 04.03/43-2020/3

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

K 22; Neu- und Ausbau der Kreisstraße 22 auf dem Gebiet der Städte Uetersen und Tornesch im Kreis Pinneberg

19.05.2025

Antragsteller ist der Kreis Pinneberg. Planfeststellungsbehörde ist das Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein. Die zwischen den Städten Tornesch und Uetersen im Kreis Pinneberg in West-Ost-Richtung verlaufende Kreisstraße K 20 sieht sich einer stetig wachsenden Verkehrsbelastung ausgesetzt. Dabei wird durch diese Kreisstraße neben dem üblichen Binnenverkehr aufgrund der Zubringerfunktion der K 20 sowie der östlich anschließenden L 110 in Richtung der BAB A23-Anschlussstelle „Tornesch“ verstärkt auch Durchgangsverkehr abgewickelt. Um die K 20 zu entlasten beabsichtigt der Kreis Pinneberg, die Kreisstraße 22 im Bereich zwischen Uetersen und Tornesch südlich der Siedlungsschwerpunkte auszubauen und in einem Teilstück neu zu bauen. Die K 22 verbindet die B 431 und die L 106 im Westen mit der L 107 und der L 110 im Osten. Die K 22 wird in ihrem derzeitigen Zustand ihrer Bedeutung als überörtliche Verbindung und dem Schwerlastverkehr aus den angrenzenden Gewerbegebieten nicht gerecht. Durch den Aus- und Neubau der K 22 ist eine Verkehrsverlagerung von der K 20 sowie der L 110 auf die K 22 zu erwarten. Damit geht die Entlastung des Ortszentrums von Tornesch einher. Ein kombinierter Geh- und Radweg wird die Sicherheit und Attraktivität der Strecke für Fußgänger und Radfahrer deutlich verbessern. Geplant ist der Ausbau der Kreisstraße K 22 zwischen Uetersen und Tornesch mit begleitendem Rad- und Fußweg auf der nördlichen Seite der Straße. Die Straße bleibt zweistreifig, der Ausbau erfolgt von ca. 5,00 bis 5,50 m bestehender befestigter Straßenbreite auf 6,50 m. Die bestehende Brücke über den Ohrtbrooksgraben wird als Teil des Verfahrens an selber Stelle ersetzt. Zur Überwindung der Bahnstrecke Hamburg-Elmshorn wird in Tornesch-Esingen ein Unterführungsbauwerk errichtet werden. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden auf dem Gebiet der Städte Uetersen und Tornesch umgesetzt.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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