Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Bischofswiesener Ache bei Fkm 1,8

20.05.2025

Antrag auf Bewilligung und Planfeststellung zum Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Bischofswiesener Ache bei Fkm 1,8 einschl. Errichtung Stahlspundwand zur Baugrundsicherung sowie privater Feldweg mit Bahnrohrunterquerung (begehbarer Wartungstunnel DN 2000) und Holzgebäude oberer Zugang. Mit dem geplanten Vorhaben soll an einer bereits bestehenden Querverbauung in der Bischofswiesener Ache bei Fkm 1,8 (Sohlschwelle Nr. 5) seitlich der Bahnlinie 5741 Bad Reichenhall-Berchtesgaden eine neue Wasserkraftanlage als sogenanntes Flusskraftwerk errichtet werden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes für den Gips-/Anhydrittagebau Rottleberode

20.05.2025

Die Fa. KNAUF Deutsche Gipswerke KG beantragte 2018 beim Thüringer Landesbergamt (TLBA) die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für das bergbauliche Vorhaben „Gips-/Anhydrittagebau Rottleberode“ im Bergwerkseigentum „Rottleberode/Alter Stolberg“ nebst einer Flächenerweiterung nach BImSchG. Seit dem 1.1.2019 sind das ehemalige TLBA und die für den Vollzug des NatSchG zuständigen Referate des Thüringer Landesverwaltungsamtes im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vereinigt. Die Antragstellerin beabsichtigt, teilweise auf bereits verritzten Flächen, über einen Zeitraum von ca. 70 Jahren, die bergbauliche Gewinnung von Anhydrit und Gips für ihr Aufbereitungswerk im benachbarten Rottleberode (Sachsen-Anhalt). Das Vorhaben ist, aufgrund der geplanten Abbaufläche von über 25 ha, gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b), Doppelbuchstaben aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Deshalb ist für die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Das TLUBN ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg