Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Bekanntmachung über die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für eine Erstaufforstung

20.06.2025

Es ist eine Erstaufforstung von 3,17 ha im nördlichen Bereich des Naturschutzgebietes WE 216 Ahlhorner Fischteiche geplant. Die geplante Aufforstung mit einem Eichen-Mischwald auf einer Ackerfläche ist als Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahme für das Naturschutzgebiet einzustufen. Negative funktionale Wechselbeziehungen zu den prüfungsrelevanten Schutzgebieten und Schutzobjekten können mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

GlobalFoundries Dresden Module One LLC & Co. KG - Errichtung eines Energieversorgungscenters EVC 3, 1. Teilgenehmigung

20.06.2025

Die Zweite Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG, in 01468 Moritzburg, Ringstraße 3, beantragte mit Datum vom 8. April 2022 die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung zur Errichtung des Energieversorgungscenters EVC 3 – 1. Teilgenehmigung – am Standort 01468 Moritzburg, Ringstraße 3, Gemarkung Wilschdorf, Flurstücke 707 und 708. Die Anlage unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, in Verbindung mit der Nummer 1.1 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg