Vorhaben im Überblick

Ausländische Vorhaben

RWE Eemshaven Holding II B.V. - Erhöhung des Anteil an Biomasse im Kraftwerk

19.03.2025

Die RWE Eemshaven Holding II B.V. betreibt in Eemshaven ein Steinkohlekraftwerk. Zur Erreichung der Klimaschutzziele nach dem niederländischen Klimaschutzgesetz für den Bereich Produktion von Strom und Wärme strebt die RWE die Nutzung der RWE Strategie "Biobased Energy, Carbon Capture, Utilisation & Storage (BECCUS)" an. Vorhabenziel ist die Erhöhung der Einsatzmenge an Biomasse und die Abscheidung von CO2. Die Menge der eingesetzten Biomasse (Primärbrennstoff und Abfälle) soll von derzeit 1,6 Mio Tonnen/Jahr auf 5 - 6 Mio Tonnen/Jahr (Heizwertabhängig) erhöht werden. Auf Steinkohle wird dann ab 2030 vollständig verzichtet. Das abgeschiedene CO2 aus der Verbrennung wird behandelt und per Schiff oder Pipeline abtransportiert. Die Nutzung und unterirdische Lagerung von CO2, d.h. der Teil "Utilisation & Storage" ist nicht Bestandteil des hier geplanten Projektes.

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren Deponie Driftsethe

19.03.2025

Die Firma Freimuth Abbruch und Recycling GmbH, Am Kanal 1, 21782 Bülkau, hat am 04.03.2015 einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I für mineralische Abfälle am Standort Driftsethe in der Gemeinde Hagen im Bremischen gestellt. Der Plan der Freimuth Abbruch und Recycling GmbH wurde durch Beschluss vom 01.09.2022 festgestellt. Das OVG Lüneburg hat in seinem die Deponie betreffenden Beschluss vom 07.05.2024 (Az. 7 MS 83/23) festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem Abwägungsdefizit leidet, da das KSG nicht in die Gesamtabwägung der Entscheidung eingestellt wurde. Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses des OVG Lüneburg hat die Planfeststellungsbehörde ein ergänzendes Verfahren i. S. von § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG eingeleitet. Die Antragstellerin ergänzte die Planunterlagen im Rahmen dieses ergänzenden Verfahrens durch Einreichung eines „Fachbeitrages zum Klimaschutz“ vom 18.11.2024, der sich mit den vorhabenbedingt entstehenden Treibhausgasemissionen auseinandersetzt. Die ergänzte Planunterlage in Form des „Fachbeitrags zum Klimaschutz“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und die Unterlage wird in der Zeit vom 09.04.2025 bis einschließlich 08.05.2025 auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Niedersachsen zugänglich gemacht.

Abfalldeponien
Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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