Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes für den Gips-/Anhydrittagebau Rottleberode

09.05.2025

Die Fa. KNAUF Deutsche Gipswerke KG beantragte 2018 beim Thüringer Landesbergamt (TLBA) die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für das bergbauliche Vorhaben „Gips-/Anhydrittagebau Rottleberode“ im Bergwerkseigentum „Rottleberode/Alter Stolberg“ nebst einer Flächenerweiterung nach BImSchG. Seit dem 1.1.2019 sind das ehemalige TLBA und die für den Vollzug des NatSchG zuständigen Referate des Thüringer Landesverwaltungsamtes im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vereinigt. Die Antragstellerin beabsichtigt, teilweise auf bereits verritzten Flächen, über einen Zeitraum von ca. 70 Jahren, die bergbauliche Gewinnung von Anhydrit und Gips für ihr Aufbereitungswerk im benachbarten Rottleberode (Sachsen-Anhalt). Das Vorhaben ist, aufgrund der geplanten Abbaufläche von über 25 ha, gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b), Doppelbuchstaben aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Deshalb ist für die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Das TLUBN ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Zulassungsverfahren

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Betrieb eines Entnahmeturms an der Hauptsperre Eixendorf

08.05.2025

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, Am Langen Steg 5, 92637 Weiden i. d. OPf., hat beim Landratsamt Schwandorf die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 WHG zum Betrieb eines Entnahmeturms an der Hauptsperre Eixendorf mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Aufgrund von hohen Nährstoffbelastungen (vor allem Phosphat) kommt es in den Sommermonaten im Eixendorfer See wiederkehrend zu einer Blaualgenblüte, welche die Wasserqualität und daran gebundene Nutzungen im Freizeitbereich erheblich beeinträchtigen. Ursächlich hierfür sind (externe) Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet sowie die (interne) Nährstoffbelastung in den Seesedimenten in Kombination mit einer geringen mittleren Wassertiefe. Die bisherige Wasserentnahme erfolgt aus dem Grundablass, somit wird aktuell kühleres Tiefenwasser entnommen. Dies führt dazu, dass der Stausee ganzjährig nicht stabil geschichtet ist, sodass bei der kontinuierlichen Durchmischung des Sees rückgelöste Nährstoffe vom Seegrund an die Seeoberfläche gelangen und dort die Nährstoffverfügbarkeit für das Blaualgenwachstum erhöhen. Die Blaualgen-Problematik im Eixendorfer See besteht schon seit vielen Jahren und wird vermutlich durch den Klimawandel verstärkt. Ohne Gegenmaßnahmen sowohl im Einzugsgebiet als auch im See könnte es in der Zukunft somit zu einer weiteren Verschärfung des Problems kommen. Ziel der epilimnischen Entnahme durch den in Betrieb zu nehmenden Entnahmeturm ist eine stabile Schichtung der Wassersäule in der Talsperre während der Frühjahr- und Sommermonate. Eine stabile Schichtung zeichnet sich durch kühleres Wasser in den tiefen Schichten und wärmeres Wasser in den oberen Schichten aus. Damit wird eine Verbesserung der Gewässerqualität des Eixendorfer Sees verbunden mit einer Reduzierung des Blaualgenwachstums im Sommer angestrebt. Hierfür soll künftig in den Frühlings- bzw. Sommermonaten (ca. März/April bis September/Oktober) die Wasserentnahme aus der oberen Schicht des Wasserkörpers erfolgen. Eine Durchmischung und damit Einbringung von (internen) Nährstoffen aus den Seesedimenten in durchlichtete Bereiche soll vermieden werden, sodass im Sommer die Nährstoffverfügbarkeit an der Oberfläche des Sees verringert und damit die Blaualgen-Massenentwicklungen reduziert werden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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