Zulassungsverfahren
10.05.2025
Die RAG AG (Im Welterbe 10, 45141 Essen) hat am 11.04.2025 für den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe der §§ 9 Abs. 2 und 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Betroffen von dem Vorhaben sind die Stadt Bergkamen, die Stadt Datteln, die Stadt Dorsten, die Stadt Haltern am See, die Gemeinde Hünxe, die Stadt Lünen, die Stadt Marl, die Stadt Olfen, die Gemeinde Schermbeck, die Stadt Selm, die Stadt Waltrop, die Stadt Werne und die Stadt Wesel. Die RAG AG betreibt seit ca. 30 Jahren die Zentrale Wasserhaltung Haus Aden im Gewässereinzugsgebiet der Lippe. Bis zur endgültigen Einstellung der Gewinnung von Steinkohle im Ruhrrevier zum 31.12.2018 hatte diese eine dienende Funktion für die Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken. Mit der Beendigung der Gewinnung von Steinkohle ist dieser Zweck zwar entfallen, jedoch ist der Weiterbetrieb zum Schutze der Tagesoberfläche und zum Schutze der für die Trink- und Brauchwasserversorgung nutzbaren Grundwasserhorizonte als Teil der Ewigkeitslasten des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier dauerhaft erforderlich, um den Anstieg des Grubenwasserpegels in der aufgegebenen Steinkohlen-Lagerstätte auf ein unkritisches Maß zu begrenzen und dort zu halten. Dies geht einher mit einer geänderten Betriebsweise durch teilweise Anpassung des Annahmeniveaus des Grubenwassers sowie Umstellung auf die Technik der Brunnenwasserhaltung. Aus diesem Grunde war der Pumpbetrieb temporär unterbrochen worden und soll ab Erreichen eines Grubenwasserpegels bei -600 m NHN mit der Förderung einer Teilmenge wiederaufgenommen werden. Bei späterem Erreichen des neuen vorgesehenen optimierten Annahmeniveaus soll im Bereich von -450 m NHN bis -400 m NHN unterhalb des maximalen Annahmeniveaus bei – 380 m NHN mit der Förderung der Gesamtmenge fortgesetzt werden. Mit dem o. a. Antrag stellt die RAG AG daher auf den Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung zur Anpassung an die zukünftige dauerhafte Aufgabe ab. Die RAG AG beantragt das Heben von jährlich max. 14,9 Mio. m3 Grubenwasser am Standort der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden und die Einleitung dieses Wassers in die Lippe bei Fluss-km 101,4 auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen. Die beantragte Jahreshebe- und Einleitmenge unterschreitet die bisher zugelassenen Höchstmengen, die zu Zeiten des aktiven Steinkohlebergbaus bis zur temporären Unterbrechung des Pumpbetriebs am 25.09.2019 bei einem Grubenwasserannahmeniveau von -940 m NHN zutage gefördert und eingeleitet wurden. Dieser Antrag der RAG AG dient der Wiederaufnahme und langfristigen Sicherung der Grubenwasserhaltung auf dem oben beschrieben neuen Annahmeniveau. Die Anhebung des Grubenwasserannahmeniveaus selbst sowie der Umbau des Wasserhaltungsstandorts zur Brunnenwasserhaltung sind nicht Gegenstand dieses Antrags der RAG AG. Diese sind durch bergrechtliche Betriebspläne zugelassen worden bzw. befinden sich für das Grubenwasserannahmeniveau oberhalb von -600 m NHN in einem bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahren. Sie wurden teilweise bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Die Entnahme von Grundwasser (hier Grubenwasser aus den stillgelegten Grubengebäuden des ehemaligen Bergwerks) sowie dessen Einleitung in ein Oberflächengewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde. Die RAG AG hat daher für den an die zukünftige dauerhafte Aufgabe angepassten Weiterbetrieb der oben genannten Zentralen Wasserhaltung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG gestellt. Gemäß §§ 6 und 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.1, Spalte 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich, wenn die Entnahme von Grundwasser ein Volumen von 10 Mio. m³ je Jahr erreicht oder überschreitet. Dies ist bei der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden der Fall.
Wasserwirtschaftliche Vorhaben