Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Umgestaltung Werftbecken Warnemünde

19.02.2025

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Hafen- und Seemannsamt, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 6 Absatz 6 Satz 1 Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz M-V (WVHaSiG M-V ) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V ) beantragt. Geplant ist die Revitalisierung und Entwicklung des Areals um das ehemalige Werftbecken in Warnemünde. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen verwiesen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Bestehende Betriebskläranlage der Fa. Martin Bauer GmbH & Co. KG: Änderungsvorhaben

19.02.2025

Für die bestehende Betriebskläranlage der Fa. Martin Bauer GmbH & Co. KG wurde die Änderung der Einleitungsstelle von Sechselbach in Kleine Weisach und die Änderung der Einleitungsmenge von 350 m3/d auf 420 m3/d sowie die Anhebung des CSB Anforderungswertes von 75 mg/l auf 200 mg/l und Streichung des Anforderungswertes für abfiltrierbare Stoffe beantragt. Laut Fachbehörden sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen. Deshalb ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu machen. Wichtiger Hinweis: Aktualisierter Änderungsantrag vom 06.02.2024 Nach Vorliegen der Studie hat die Firma Martin Bauer GmbH & Co. KG die bisherigen zwei Änderungsanträge aktualisiert. Statt in die Kleine Weisach soll die Einleitstelle im Sechselbach verlegt werden; die Anhebung des Anforderungswertes für CSB wurde reduziert. Der aktualisierte Änderungsantrag (Änderung der wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis) beinhaltet die Verlegung der Einleitstelle um 23 Meter bachabwärts im Sechselbach, eine Erhöhung der Einleitung der Tagesabwassermenge von 350 m3/d auf 420 m3/d und der Jahresschmutzwassermenge von 116.000 m3/a auf 138.000 m3/a sowie eine Anhebung des Anforderungswertes für den Parameter CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) von 75 mg/l auf 110 mg/l.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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